Wartung / Prüfung
 
Fristen für regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Fristen:

Zeitabstände Zu prüfende elektrische Anlagen und Betriebsmittel
arbeitstäglich In nichtstationären Anlagen, z.B. Baustellen, Funktion der FI-Schutzeinrichtung durch bestätigen der Präfaste
einmal im Monat In nichtstationären Anlagen, z.B. Baustellen, Wirksamkeit der Schutzmassnahmen mit FI-Schutzeinrichtung
alle 6 Monate Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, Anschlussleitungen mit Stecker, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen, in stationären Anlagen, z.B. Werkstätten, Betonwerken, FUNKTION DER FI-Schutzeinrichtungen durch Bestätigen der Prüftaste.
alle 4 Jahre Elektrische Anlagen - Ortsfeste elektrische Betriebsmittel


Hinweis:

Unser Wartungs- und Prüfungsservice sichert Ihnen, dass Sie uns schnell erreichen und Ihre Störungen in elektrischen Anlagen zügig beseitigt werden. Nach oben genannten Fristenkatalog prüfen wir regelmäßig Ihre elektrischen Anlagen und Geräte nach VBG 4. Fordern Sie bitte ein Angebot an.

Vielen Dank,

Ihr Frank Lämmel