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Fristen für regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Fristen:
| Zeitabstände |
Zu prüfende elektrische Anlagen und Betriebsmittel |
| arbeitstäglich |
In nichtstationären Anlagen, z.B. Baustellen, Funktion der FI-Schutzeinrichtung durch bestätigen der Präfaste |
| einmal im Monat |
In nichtstationären Anlagen, z.B. Baustellen, Wirksamkeit der Schutzmassnahmen mit FI-Schutzeinrichtung |
| alle 6 Monate |
Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, Anschlussleitungen mit Stecker, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen, in stationären Anlagen, z.B. Werkstätten, Betonwerken, FUNKTION DER FI-Schutzeinrichtungen durch Bestätigen der Prüftaste.
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| alle 4 Jahre |
Elektrische Anlagen - Ortsfeste elektrische Betriebsmittel |
Hinweis:
Unser Wartungs- und Prüfungsservice sichert Ihnen, dass Sie uns schnell erreichen und Ihre Störungen in elektrischen Anlagen zügig beseitigt werden. Nach oben genannten Fristenkatalog prüfen wir regelmäßig Ihre elektrischen Anlagen und Geräte nach VBG 4. Fordern Sie bitte ein Angebot an.
Vielen Dank,
Ihr Frank Lämmel
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